Haftpflichtversicherung für MediatorInnen
Für Mitglieder von 'Mediation ohne Barrieren' gibt es eine
günstige Haftpflichtversicherung
(derzeit EUR 65,-/Jahr):
[Versicherungsbedingungen der Generali-Haftpflichtversicherung für MediatorInnen]
[Versicherungsbedingungen der Generali-Haftpflichtversicherung für MediatorInnen]
Abwicklung der Anmeldung
- Formular herunterladen (Word oder .pdf)
- Formular faxen an +43-1-486 26 73 oder per email an office@m-o-b.at
- EUR 65,- einzahlen auf Konto 2.777.829 , IBAN: AT94 3200 0000 0277 7829
BLZ 32.000 Raiffeisen Landesbank Wien-NÖ BIC: RLNWATWW
Die Bestätigung kommt dann mit der Post.
Sie waren/sind bereits versichert
Wenn Sie bereits versichert waren oder noch sind, dann bitte beachten Sie auch:
- Sie haben derzeit einen Direktvertrag abgeschlossen, der bald ausläft:
- Bitte teilen Sie uns das Endedatum ('Hauptfälligkeit') und die Polizzennummer mit
- Wenn der Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen wurde, dann ist die Kündigung von Ihnen durchzuführen (1 Monat vor Hauptfälligkeit), ansonsten erledigen wir das.
- Sie haben derzeit einen Direktvertrag abgeschlossen, der bereits ausgelaufen ist:
- Bitte teilen Sie uns die Polizzennummer mit
- Sie haben einen Vertrag über einen Verein/Verband abgeschlossen, wollen heuer zu uns wechseln:
- Bitte teilen Sie uns den Verein mit, wo Sie bisher versichert waren, damit die Versicherung das problemlos umschreiben kann
- Bei den meisten Vereinen ist es so, wenn Sie die Versicherungsgebühr nicht bezahlen (meistens bis Ende Februar), dann werden Sie automatisch aus der Versicherungsliste genommen. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Sie formlos mitteilen, daß Sie nicht mehr über diesen Verein/Verband versichert sein wollen, sobald Sie die neue Bestätigung in Händen halten.
(Auszug aus dem Zivilrechtsmediationgesetz 2003)
Voraussetzungen der Eintragung
§ 9. (1) Anspruch auf Eintragung in die Liste der Mediatoren hat, wer nachweist, dass er
- das 28. Lebensjahr vollendet hat,
- fachlich qualifiziert ist,
- vertrauenswürdig ist und
- eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.
...
Haftpflichtversicherung
§ 19. (1) Der Mediator hat zur Deckung der aus seiner Tätigkeit entstehenden Schadenersatzansprüche
eine Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer
abzuschließen und diese während der Dauer seiner Eintragung in der Liste der Mediatoren aufrechtzuerhalten.
(2) Für den Versicherungsvertrag muss Folgendes gelten:
1. auf ihn muss österreichisches Recht anwendbar sein;
2. die Mindestversicherungssumme hat 400 000 Euro für jeden Versicherungsfall zu betragen;
3. der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers ist unzulässig.
(2) Für den Versicherungsvertrag muss Folgendes gelten:
1. auf ihn muss österreichisches Recht anwendbar sein;
2. die Mindestversicherungssumme hat 400 000 Euro für jeden Versicherungsfall zu betragen;
3. der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers ist unzulässig.
Beitritt zum Verein 'Mediation ohne Barrieren'
und Einzahlung € 30,- auf Konto 2.777.829 ,BLZ 32.000 Raiffeisen Landesbank Wien-NÖ
IBAN: AT94 3200 0000 0277 7829, BIC: RLNWATWW
(bzw. € 15,- bei einem Beitritt im 2.Halbjahr)
IBAN: AT94 3200 0000 0277 7829, BIC: RLNWATWW
(bzw. € 15,- bei einem Beitritt im 2.Halbjahr)